Verschärfte Gesetze erschweren den Tierschutz

Die Urlaubszeit geht los und damit auch die Notrufe, die bei uns eingehen. Viele Touristen finden ausgesetzte Welpen oder verletzte oder abgemagerte Tiere und rufen Tierschutzvereine oder Tierschützer um Hilfe. Nur dürfen diese aufgrund eines verschärften Gesetzes nicht mehr helfen.

 

Sizilianische Veterinärämter und Kommunen setzen derzeit ein überarbeitetes altes Gesetz durch. In der Provinz Agrigento – zu der auch Menfi gehört – dürfen weder Vereine noch private Tierschützer Strassenhunde aufnehmen oder weitervermitteln. Die Strassentiere sind Eigentum der jeweiligen Kommune. Und diese ist auch für die Versorgung und Kastration der Hunde zuständig.

 

Ablauf, wenn ein hilfebedürftiger Strassenhund gefunden wird

Findet jemand also einen Hund, muss dies der Ortspolizei (vigili) gemeldet werden, die den Fund vor Ort protokolliert. Privatpersonen, auch Touristen, können den Hund anschliessend beim Veterinäramt oder der Kommune chippen lassen. Wenn Tierschützer, auch Vereine, den Hund gefunden haben, muss die Kommune das Tierheim (canile) benachrichtigen, mit dem sie zusammenarbeitet, und der Hund wird abgeholt. Dort werden die Hunde gechippt und geimpft – erwachsene Hunde zusätzlich kastriert. Gesunde, erwachsene Hunde werden nach einer gewissen Zeit wieder frei gelassen. Das mag für viele vielleicht unverständlich klingen, oft haben es die Hunde auf der Strasse aber besser als im «Gefängnis». Zumindest die Hunde mit Strassenerfahrung. Für Welpen und Junghunde wäre es zu gefährlich, daher bleiben sie im Canile.

 

Hunde aus dem Canile adoptieren

Für Hunde im Canile können sowohl Vereine als auch Privatperson einen schriftlichen Antrag auf Adoption bei der Kommune stellen. Es müssen dafür mehrere Dokumente unterschrieben werden, u.a. bei Welpen, dass sie später kastriert werden und bei erwachsenen Hunden, dass sie im Krankheitsfall entsprechend medizinisch versorgt werden. Anschliessend kann der Hund abgeholt werden.

 

Neu läuft alles elektronisch

Vor Kurzem sind zudem die elektronische Rechnung und das elektronische Rezept eingeführt worden. D.h. nur gechippte Hunde können ein Rezept bekommen und der Halter dementsprechend eine Rechnung. 

 

Was die neuen Richtlinien für uns bedeuten

Mit den verschärften Gesetzen auf Sizilien wird den Tierschützern vor Ort die Arbeit erschwert. Für uns bedeuten diese neuen Richtlinien,

  • dass wir keinen Strassenhund bei uns aufnehmen dürfen, da es illegal ist
  • dass wir den Hund nicht chippen lassen können (Ausnahme: Welpen mit einer gechippten Mutter)
  • dass wir beim Tierarzt kein Rezept für die Medikamente bekommen
  • dass wir den Hund nicht vermitteln können
  • dass wir bei einer Kontrolle ein Bussgeld bezahlen müssen.

Es braucht noch viel Zeit bis Sizilien das Streunerproblem lösen kann. Weder unsere Vorschläge zur Verbesserung der Situation noch die von den grossen italienischen Vereinen wurden in Betracht gezogen. Dennoch hoffen wir, dass der Einspruch vieler Vereine dazu beiträgt, dieses Gesetz so zu verbessern, dass die Tierschutzvereine wieder helfen können.

 

Autorin: Bianca